Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlung ist das beschlussfassende Organ der Akademie und tritt mindestens einmal jährlich zusammen.
Alle drei Jahre wählt die Mitgliederversammlung per Mehrheitsbeschluss den Vorstand.

Die Mitgliederversammlung verfügt über das Budgetrecht der Akademie, beschließt den jährlichen Haushalt und kann
die Satzung bei mehrheitlicher Beschlusslage verändern.

Nicht angegeben